Das Fernbleiben bei den COP30-Klimaverhandlungen und der Austritt aus dem Pariser Abkommen heben die rechtliche Verpflichtung der USA nicht auf, dem globalen Süden Klimafinanzierungen zur Verfügung zu stellen. In ihrem Umfang müssen sie der Verantwortung der USA als historisch größtem Emittenten entsprechen.
Zusammenfassung
Nach dem erneuten Austritt der USA aus dem Pariser Klimaabkommen und dem Stopp internationaler Klimafinanzierung unter Präsident Trump droht ein schwerer Rückschlag für die globale Klimapolitik. Trotz dieses Schritts bleiben die USA völkerrechtlich verpflichtet, den globalen Süden finanziell bei Klimaschutz und -anpassung zu unterstützen, da sie historisch der größte Verursacher von Treibhausgasen sind. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 2025 bekräftigt, dass diese Verpflichtungen weiterhin gelten und die USA moralisch und rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Als sich die Regierungen bei den letzten Klimaverhandlungen COP29 in Baku, Aserbaidschan, auf ein neues kollektives quantifiziertes Ziel für die Klimafinanzierung (NCQG) einigten, war es die Biden-Regierung, die für die USA ein Ergebnis unterzeichnete, das angesichts der Klimakrise von vielen als wenig ambitioniert und unzureichend verspottet wurde. Was für ein Unterschied ein Jahr macht. Im Januar kündigten die USA an, dass sie zum zweiten Mal aus dem Pariser Abkommen aussteigen und alle internationalen Klimafinanzierungszahlungen einstellen würden.
Bei der COP30 in Belém, Brasilien, wird der 10. Jahrestag des Pariser Abkommens begangen und sowohl über Ambition im Klimaschutz als auch über die Baku-to-Belém-Roadmap debattiert werden, mit der das NCQG-Versprechen erfüllt werden soll, bis 2035 jährlich 1,3 Billionen US-Dollar an den globalen Süden zu zahlen. Die USA unter Trump werden nicht einmal eine offizielle Delegation entsenden. Das Fernbleiben bei den Klimaverhandlungen und der Austritt aus dem Pariser Abkommen heben jedoch nicht die fortbestehende rechtliche Verpflichtung der USA auf, den Globalen Süden finanziell zu unterstützen – und zwar in einem Umfang, der der globalen Verantwortung des Landes als historisch größter Emittent als eine Frage der Klimagerechtigkeit entspricht.
Wiederausstieg aus dem Pariser Abkommen
Am 20. Januar 2025, dem ersten Tag seiner zweiten Amtszeit als Präsident, zog sich Donald Trump mit den Worten „unfair, einseitig ... Abzocke” aus dem Pariser Abkommen zurück. Der Austritt wird genau ein Jahr später, im Januar 2026, formell vollzogen, viel schneller als während der ersten Trump-Regierung im Jahr 2017, als Beschränkungen für den Austritt aus dem Vertrag in den ersten Jahren dazu führten, dass der Austritt erst gegen Ende von Trumps erster Amtszeit wirksam wurde. Die Trump-Regierung hätte sich also dafür entscheiden können, 2025 noch an den Verhandlungen teilzunehmen. Bereits bei den Bonner Klimaverhandlungen im Juni war jedoch kein*e offizielle*r Vertreter*in der USA anwesend. Dies folgte auf die Auflösung des Büros im US-Außenministerium, das für Klimaverhandlungen und Klimafinanzierungsunterstützung zuständig war, nur wenige Wochen zuvor.
Die Abwesenheit der USA bei den Bonner Gesprächen wurde von vielen Delegierten fast mit Erleichterung aufgenommen, da die weitere Teilnahme der US-Verhandlungsführer*innen unter Trump wahrscheinlich eher konfrontativ und destruktiv als konstruktiv gewesen wäre. Dies verschaffte den wichtigen Akteuren des Globalen Südens wie China und Indien einen politischen Schub in den Klimaverhandlungen, während die europäischen Länder, denen nun die bisherige politische Deckung der US-Verhandlungsführer*innen fehlte, nicht die notwendige Führungsrolle im Klimabereich übernehmen konnten oder wollten. Obwohl der Rückzug der USA erwartet war – er war sowohl ein Wahlversprechen an Trumps Wähler*innenschaft als auch eine Wiederholung aus der ersten Trump-Regierung –, stellt er dennoch einen Rückschlag für die internationalen Klimaschutzbemühungen dar. Diese befinden sich ohnehin in einer schwierigen Phase, da das Klimaregime sowohl mit massiven Finanzierungslücken als auch mit großen Fragezeichen in Bezug auf seine Wirksamkeit und Legitimität konfrontiert ist, insbesondere in Lichte der absolut unzureichenden Eindämmung der globalen Emissionen. Der Rückzug der USA verschärft diese Problematiken, da die USA als historisch größter Emittent eine besondere Verantwortung haben, bei Emissionsreduktion und Klimafinanzierung eine deutliche Führungsrolle zu übernehmen.
Genau zehn Jahre nach der Verabschiedung des Pariser Abkommens (PA) auf der COP21 als rechtsverbindlicher internationaler Vertrag zum Klimawandel durch 196 Vertragsparteien der UNFCCC, darunter auch die USA, scheinen dessen Hauptziele, „den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu halten“ und „den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“, unerreichbarer denn je. Als Teil der Bestimmungen des PA verpflichteten sich die Länder zu fünfjährigen Zyklen mit zunehmend ambitionierteren Klimaschutzmaßnahmen, die durch nationale Klimaschutzpläne oder national festgelegte Beiträge (NDCs) verfolgt werden. Artikel 9 des PA bekräftigt außerdem, dass die Industrieländer „finanzielle Mittel bereitstellen müssen, um die Vertragsparteien aus Entwicklungsländern sowohl bei der Eindämmung als auch bei der Anpassung zu unterstützen, in Fortführung ihrer bestehenden Verpflichtungen aus dem Rahmenkonvention“.
Ausbleibender Beitrag zum NCQG
Trumps Entscheidung, aus dem Pariser Abkommen auszutreten, folgt auf die Vereinbarung über das NCQG auf der COP29 in Baku, Aserbaidschan, im vergangenen Jahr. Das NCQG soll eine Verpflichtung der Industrieländer aus dem Jahr 2009 ersetzen, bis 2020 100 Milliarden Dollar pro Jahr aufzubringen. Auf der COP21 in Paris einigten sich die Vertragsparteien darauf, dass ein neues kollektives quantifiziertes Ziel erforderlich ist und dass dieses auf der Grundlage des 100-Milliarden-Dollar-Ziels bis 2025 festgelegt werden soll. Die Diskussionen über Umfang und Struktur des NCQG und die Bemühungen, einen deutlich höheren Betrag zu erreichen, dauerten drei Jahre. Der Globale Süden drängte auf eine wissenschaftlich fundierte und bedarfsorientierte Höhe des neuen Ziels und darauf, aus den Schwächen und Unzulänglichkeiten des 100-Milliarden-Dollar-Ziels entsprechende Lehren zu ziehen. Dieses wurde nämlich einigen Berichten zufolge trotz der historischen Verantwortung und wirtschaftlichen Zahlungsfähigkeit der Industrieländer erst 2022 erreicht. Die Industrieländer ihrerseits bestanden darauf, dass mobilisierte Beiträge des Privatsektors und Finanzierungen aus größeren Schwellenländern auf das NCQG angerechnet werden sollten, wodurch ihre eigene Rolle und ihre Verpflichtungen reduziert würden. Angesichts des Finanzierungsbedarfs der Entwicklungsländer in Höhe von Billionen – die Hochrangige Expert*innengruppe für Klimafinanzierung berechnete mindestens 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr bis 2030 – einigten sich die Vertragsparteien auf ein NCQG von 300 Milliarden US-Dollar jährlich bis 2035, was weithin als Akt der Klimaungerechtigkeit angesehen wird. Die Unzulänglichkeit dieser Summe wird durch Zahlen aus dem zweiten Bedarfsermittlungsbericht des Ständigen Finanzausschusses der UNFCCC aus dem Jahr 2024 verdeutlicht, in dem die Kosten nur für die national festgelegten Beiträge (NDCs), die eine Kostenrechnung erstellt hatten, auf insgesamt 5,012 bis 6,852 Billionen US-Dollar bis 2030 geschätzt werden – das sind etwa 455 bis 585 Milliarden US-Dollar jährlich. Auf der Grundlage der neuen NDCs aus diesem Jahr ist mit noch deutlich höheren Zahlen zu rechnen.
Die NCQG-Entscheidung beinhaltet auch die Verpflichtung, die Finanzabflüsse aus den UNFCCC-Klimafonds bis 2030 gegenüber dem Niveau von 2022 zu verdreifachen. Diese Verdreifachung würde eine drastische Erhöhung der öffentlichen Finanzmittel erfordern, die von den Industrieländern, insbesondere den USA, in die multilateralen Klimafonds eingezahlt werden. Zu den bevorstehenden relevanten Prozessen, die das weitere Engagement der Industrieländer erfordern, gehören der 9. Wiederauffüllungszyklus für die Globale Umweltfazilität (GEF), der im Juli 2026 beginnt, der bevorstehende dritte Wiederauffüllungszyklus für den GCF, der Ende 2027 startet, und die Kapitalisierung des FRLD durch seine erste Wiederauffüllung, die für Anfang 2028 geplant ist. Es ist jedoch klar, dass unter der Trump-Regierung keine US-amerikanischen Beiträge für diese Fonds unter dem UNFCCC und dem Pariser Abkommen zu erwarten sind. Anstatt ihre eigenen Klimafinanzierungsbeiträge zu erhöhen, um die Lücke der USA zu füllen, haben andere Industrieländer ihre aktuellen und zukünftigen geplanten Klimafinanzierungsleistungen ebenfalls erheblich reduziert. Die gesamte öffentliche Entwicklungshilfe (ODA), aus der der größte Teil der Klimafinanzierung stammt, wird laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) voraussichtlich um 9 Prozent bis 17 Prozent im Jahr 2025 zurückgehen, zusätzlich zu einem Rückgang von 9 Prozent im Jahr 2024. Allein die Kürzungen der US-amerikanischen ODA werden voraussichtlich 23,4 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025 betragen.
Gleichzeitig hat das US-Finanzministerium als größter Anteilseigner der Weltbank und anderer multilateraler Entwicklungsbanken (MDBs) den Druck auf die MDB-Vorstände erhöht, indem es die Bankleitung dazu drängt, den Fokus auf die Klimafinanzierung aufzugeben und „zum Grundsätzlichen zurückzukehren”. Dies wird als Entwicklungsfinanzierungsmandat verstanden, dessen Wirksamkeit in erster Linie daran gemessen wird, ob es den außenpolitischen Interessen der USA dient. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass ein erheblicher Teil des Kernziels des NCQG von 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2035 aus klimabezogener Entwicklungsfinanzierung stammen soll, die über die MDBs abgewickelt wird. Auf der COP29 in Baku hatten die MDBs damit geprahlt, dass sie bis 2030 gemeinsam jährlich 120 Milliarden US-Dollar an Klimafinanzierung für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen bereitstellen könnten, darunter 42 Milliarden US-Dollar für Anpassungsmaßnahmen, und weitere 65 Milliarden US-Dollar durch Hebelung mobilisiert aus dem privaten Sektor.
Darüber hinaus sieht die Baku-to-Belém-Roadmap, die von den Präsidentschaften der COP29 und COP30 kurz vor Belém vorgestellt werden soll, ein noch größeres Mobilisierungsziel von 1,3 Billionen US-Dollar bis 2035 aus Investitionen aus allen Quellen vor; allerdings ist sie noch unverbindlicher formuliert als das offizielle Ziel und konzentriert sich eher auf die Mobilisierung inländischer Ressourcen und des Privatsektors als auf die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel durch die Industrieländer.
Trumps harter Stopp für die US-Klimafinanzierung
Als eine seiner ersten Amtshandlungen am Tag seiner Amtseinführung kündigte Präsident Trump an, dass seine Regierung „alle angeblichen finanziellen Verpflichtungen der Vereinigten Staaten im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen unverzüglich einstellen oder widerrufen wird“.
Dies stand in krassem Gegensatz zu den Klimafinanzierungszusagen der vorherigen Biden-Regierung, die zu Beginn ihrer Amtszeit vor nur vier Jahren angekündigt hatte, bis 2024 jährlich 11,4 Milliarden US-Dollar für internationale Klimahilfe bereitzustellen, dieses Ziel jedoch nur in einem der vier Jahre (Geschäftsjahr 2024-2025) ihrer Amtszeit erreichte. Zwar gaben die USA während Bidens Amtszeit Zusagen für multilaterale Klimafonds, darunter beispielsweise eine Zusage in Höhe von 3 Milliarden US-Dollar für den GCF auf der COP28, doch die Auszahlung dieser Zusagen war von der Verfügbarkeit der Mittel abhängig. Eines der größten Hindernisse für die Auszahlung war die vom Kongress festgelegte Obergrenze von nur 1 Milliarde US-Dollar pro Jahr für die Klimafinanzierung während der Amtszeit von Biden. Letztendlich gelang es der Regierung, den Betrag von 11,4 Milliarden US-Dollar durch eine Kombination aus Darlehen, Investitionen und Garantien für Projekte mit Klimavorteilen über verschiedene Kanäle zu erreichen, hauptsächlich über die US-amerikanische International Development Finance Corporation (DFC), die US-amerikanische Export-Import-Bank (EXIM), das US-Außenministerium und die US-Agentur für internationale Entwicklung (USAID).
Unter Biden flossen etwa 40 Prozent aller internationalen Klimafinanzierungen aus den USA über die DFC. Im Geschäftsjahr 2024 belief sich dieser Betrag auf 3,7 Milliarden Dollar. Bei der Neugenehmigung der EXIM im Jahr 2019 führte der Kongress eine neue Anforderung ein, wonach die Bank „mindestens 5 Prozent ihrer jährlichen Finanzmittel für die Förderung von Exporten im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Energiespeicherung verwenden muss”, was umgerechnet 6,75 Milliarden US-Dollar pro Jahr entspricht. Es gibt jedoch keine Bestätigung dafür, dass die Bank dieses Ziel in den folgenden Jahren erreicht hat. Programme, die während der Amtszeit von Biden vom Außenministerium und USAID verwaltet wurden, waren für etwa ein Drittel der gesamten US-Klimafinanzierungshilfen und den Großteil der zuschussbasierten Klimafinanzierungs- und Anpassungsfinanzierungen des Landes verantwortlich.
Innerhalb weniger Wochen nach dem Amtsantritt von Präsident Trump wurden die Mittel für die US-Regierungsbehörden und -programme, die zuvor für die Klimafinanzierung zuständig waren, eingefroren und die Kanäle geschlossen. Dies beinhaltete eine Kürzung von 86 Prozent der USAID-Programme, wobei die verbleibenden Programme unter die Kontrolle des Außenministeriums gestellt wurden, wodurch die Agentur praktisch geschlossen wurde. Während einige der wenigen verbleibenden Programme möglicherweise noch einige indirekte Klimavorteile bieten, werden die Kürzungen bei USAID eine Lücke in der globalen Klimafinanzierung hinterlassen, die wahrscheinlich kein anderes Land allein füllen kann und auf die die Europäische Union als größte kumulative Geberin von Klimafinanzierungen sich nicht willens zeigt zu reagieren. Neben der direkten Programmunterstützung, die zur Kündigung Tausender Verträge und zu einer drastischen Kürzung der Mittel für Klimainitiativen weltweit geführt hat, ist auch die globale Klima-Lobbyarbeit und Klimakapazitäts- und -aufklärungsarbeit der Zivilgesellschaft stark betroffen, da viele Nichtregierungsorganisationen US-amerikanische Unterstützung für ihre Arbeit erhalten haben, um ihre eigenen Regierungen zu ambitionierteren Klimazielen zu bewegen.
DFC und EXIM als wichtigste amerikanische Exportkreditagenturen blieben zunächst von Trump unberührt und wurden nicht ins Visier genommen. Zwar waren laut ihren Haushaltsplänen für das Geschäftsjahr 2025 einige Milliarden Dollar an Krediten für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen, doch beide stehen vor schwierigen Reauthorisierungsbemühungen: diese werden ihre finanziellen Aktivitäten wahrscheinlich wieder auf die Prioritäten der US-Außenpolitik ausrichten – darunter die Exportförderung von kritischen Mineralien und fossilen Brennstoffen, aber nicht mehr die Energiewende.
Zusagen für multilaterale Klimafonds zurückgezogen
Präsident Trump hat auch die Zusagen früherer Regierungen für multilaterale Klimafonds zurückgezogen, darunter vor allem ausstehende 4 Milliarden Dollar für den Green Climate Fund (GCF), aber auch 125 Millionen Dollar für den Clean Technology Fund (CTF) im Rahmen der von MDBs verwalteten Klimainvestitionsfonds (CIF). Außerdem untersagte er US-Beamten und -Forscher*innen die Teilnahme an Sitzungen multilateraler Klimafonds und anderen internationalen Klimaprozessen, wie beispielsweise dem Weltklimarat (IPCC). Im März zog sich die Regierung aus dem Vorstand des Fonds für die Bewältigung von Verlusten und Schäden (FRLD) offiziell zurück, wobei der Beitrag der USA in Höhe von nur 17,5 Millionen US-Dollar, der von der Biden-Regierung im Jahr 2024 geleistet wurde, vollständig bezahlt wurde. Im Gegensatz dazu wurde der versprochene Beitrag der USA in Höhe von 50 Millionen US-Dollar für den chronisch unterfinanzierten Anpassungsfonds nie geleistet.
Der Umfang der künftigen Beteiligung der USA am Anpassungsfonds, der Globalen Umweltfazilität und den Klimainvestitionsfonds bleibt unklar. Die USA zogen sich auch aus ihrer finanziellen Beteiligung mit Milliarden an zugesagten Hilfen aus mehreren Just Energy Transition Partnership (JETP)-Vereinbarungen mit Südafrika, Indonesien und Vietnam zurück, eine Maßnahme, die im März 2025 angekündigt wurde. Dieser Rückzug hebt die finanziellen Zusagen der USA auf und storniert zuvor finanzierte Förderprojekte, darunter über 1 Milliarde US-Dollar an Zusagen für Südafrika und über 3 Milliarden US-Dollar für Indonesien und Vietnam. Noch vor wenigen Jahren wurden JETPs als neuartige und erfolgsversprechende Form der Zusammenarbeit im Bereich der Klimafinanzierung gehandelt. Während die verbleibenden Mitglieder der International Partners Group (IPG), darunter Deutschland, sich weiterhin für die Fortsetzung der Initiative einsetzen, wird die Suche nach alternativen konzessionären Finanzierungsmöglichkeiten eine Herausforderung darstellen.
Verpflichtung der USA zur Bereitstellung von Klimafinanzierungen besteht weiterhin
Im Jahr 2024 waren die globalen Durchschnittstemperaturen die höchsten seit Beginn der Aufzeichnungen und lagen 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau. Trotz der Rhetorik der Trump-Regierung haben jahrzehntelange wissenschaftliche Forschungen einen unbestreitbaren Zusammenhang zwischen der „Gesamtmenge des durch menschliche Aktivitäten freigesetzten CO2 und dem Ausmaß der Erwärmung der Erdoberfläche” nachgewiesen. Da CO2 Hunderte von Jahren in der Atmosphäre verbleibt, können Wissenschaftler*innen die gegenwärtigen und zukünftigen Klimaveränderungen mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe seit der industriellen Revolution in Verbindung bringen. Heute bedeutet dies, dass vor allem gefährdete Gemeinschaften im Globalen Süden, die am wenigsten zur globalen Erwärmung beigetragen haben, bereits die schlimmsten Auswirkungen der kumulativen CO2-Emissionen der Industrieländer, vor allem der USA, zu spüren bekommen. Dies ist eine eklatante Klimaungerechtigkeit.
Auf der Basis unterschiedlicher Studien schätzen Forscher*innen, dass die USA allein historisch für zwischen 400 und 500 Milliarden Tonnen CO2-Emissionen verantwortlich sind, was 20 bis 25 Prozent der weltweiten Gesamtemissionen entspricht. Die USA haben bis heute mehr CO2 ausgestoßen als jedes andere Land, und aus diesem Grund sollten sie und andere historische Emittenten wie Großbritannien und die EU-Länder den größten Anteil an der Finanzierung zur Eindämmung der Klimakrise, zur Anpassung an deren Folgen und zur Bewältigung von Verlusten und Schäden übernehmen. Der Großteil der erheblichen klimabedingten Kosten, die bis 2030 auf fast 700 Milliarden pro Jahr geschätzt werden, wird auf Länder des Globalen Südens entfallen, denen aufgrund begrenzter finanzieller Spielräume, hoher Verschuldung, hoher Kapitalkosten und fortbestehender Hindernisse beim Zugang zu verfügbaren Klimafinanzierungen die Mittel zur Deckung dieser Kosten fehlen. Es wurden verschiedentliche Anstrengungen unternommen, um zu berechnen, wie viel die USA als ihren fairen Anteil an der globalen Klimafinanzierung beitragen müssten, um ihren fortbestehenden Verpflichtungen nachzukommen. Eine Studie von US-amerikanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass die USA als „extrem wohlhabendes Land mit hoher Kapazität, das ein Viertel der gesamten historischen Emissionen der Menschheit verursacht hat“, jährlich 446 Milliarden US-Dollar in Form von Zuschüssen oder zuschussähnlichen Klimafinanzierungen beitragen müssten, um die Kosten für Emissionsreduktion, Anpassung und die Bewältigung von Verlusten und Schäden zu decken.
Aus Sicht der Klimagerechtigkeit ist es offensichtlich, dass die Industrieländer den Ländern des Globalen Südens weiterhin eine wachsende „Klimaschuld“ schulden. Dabei reichen frühere und aktuelle Klimafinanzierungszusagen – wie die Verpflichtung der Industrieländer oder Annex-II-Länder auf der COP15 2009, Klimafinanzierungen „in Höhe von 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2020 zur Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen in ärmeren Ländern“ bereitzustellen, nun durch das höhere NCQG ersetzt – in Bezug auf Quantität und Qualität nicht aus, um den Bedürfnissen und Bedarfen gerecht zu werden. Sowohl die UNFCCC, die die Anhang-II-Länder (OECD-Länder ohne Transformationsländer) verpflichtet, als auch das Pariser Abkommen, das den Industrieländern Verpflichtungen auferlegt, stellen klar, dass diese Länder finanzielle Mittel bereitstellen müssen, um den Globalen Süden sowohl bei der Eindämmung als auch bei der Anpassung an die Klimakrise zu unterstützen. Da das Pariser Abkommen die in der ursprünglichen Klimakonvention festgelegten finanziellen Verpflichtungen lediglich fortsetzt, aber nicht ändert, bedeutet Trumps Rückzug aus dem Pariser Abkommen, dass die USA durch die vollständige Aufgabe der internationalen Klimafinanzierung ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Aus Sicht der Klimagerechtigkeit ist es offensichtlich, dass die Industrieländer den Ländern des Globalen Südens weiterhin eine wachsende „Klimaschuld“ schulden. Dabei reichen frühere und aktuelle Klimafinanzierungszusagen – wie die Verpflichtung der Industrieländer oder Annex-II-Länder auf der COP15 2009, Klimafinanzierungen „in Höhe von 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2020 zur Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen in ärmeren Ländern“ bereitzustellen, nun durch das höhere NCQG ersetzt – in Bezug auf Quantität und Qualität nicht aus, um den Bedürfnissen und Bedarfen gerecht zu werden. Sowohl die UNFCCC, die die Anhang-II-Länder (OECD-Länder ohne Transformationsländer) verpflichtet, als auch das Pariser Abkommen, das den Industrieländern Verpflichtungen auferlegt, stellen klar, dass diese Länder finanzielle Mittel bereitstellen müssen, um den Globalen Süden sowohl bei der Eindämmung als auch bei der Anpassung an die Klimakrise zu unterstützen. Da das Pariser Abkommen die in der ursprünglichen Klimakonvention festgelegten finanziellen Verpflichtungen lediglich fortsetzt, aber nicht ändert, bedeutet Trumps Rückzug aus dem Pariser Abkommen, dass die USA durch die vollständige Aufgabe der internationalen Klimafinanzierung ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Druck, die UNFCCC vollständig zu verlassen
Während Trump im Wahlkampf speziell den Austritt aus dem Pariser Abkommen versprochen hatte, haben seine Verbündeten auch Druck ausgeübt, vollständig aus der UNFCCC auszutreten, mit dem Argument, dass ein Verbleib „keinerlei Vorteile“ bringe und Trumps Austritt zukünftige Regierungen daran hindern würde, „die Beratung und Zustimmung des Senats zu Verträgen zu umgehen“. Die USA sind seit der fast einstimmigen Billigung der UNFCCC durch den Senat im Jahr 1992 Vertragspartei. Nach der US-Verfassung hat der Präsident die Befugnis, Verträge mit der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln des Senats abzuschließen. Die Verfassung enthält jedoch keine ausdrücklichen Vorgaben für den Austritt aus Verträgen, weshalb sich die Expert*innen über die Rechtmäßigkeit einer möglichen einseitigen Entscheidung Trumps zum Austritt aus der UNFCCC uneinig sind.
Im Februar dieses Jahres wies Präsident Trump sein Kabinett an, ihm bis August einen Entwurf mit Empfehlungen vorzulegen, ob internationale Organisationen oder Abkommen, die nicht mit den Interessen der USA im Einklang stehen, verlassen werden sollen. Diese Anweisung führte zur Schließung des Office of Global Change innerhalb des Außenministeriums, das für die Verwaltung der internationalen Klimapolitik der USA zuständig war und als „Brücke“ zwischen den USA und der UNFCCC galt. Die Frist im August verstrich, ohne dass Trump seine Absichten bezüglich der UNFCCC bekannt gab, und auch in seiner Rede vor der UN-Generalversammlung 2025 im September erwähnte er den Austritt aus der UNFCCC nicht. Obwohl die USA nominell weiterhin Vertragspartei der Konvention sind, haben sie bereits gegen ihre wichtigsten Verpflichtungen verstoßen, indem sie zum ersten Mal in der Geschichte die Frist für die Einreichung ihres Emissionsinventars im April versäumt und ihre Klimafinanzierungshilfe eingestellt haben.
Die Ambitionslücke bei den NDCs wächst
Im Vorfeld der COP30 sollten alle Vertragsparteien der UNFCCC ihre aktualisierten NDCs für 2035 einreichen. Darin werden alle fünf Jahre die nationalen Maßnahmen zur Emissionsreduktion dargelegt, und die globale Bestandsaufnahme dient dazu, den kollektiven Fortschritt zu bewerten und entsprechend notwendige Maßnahmen zu reflektieren. Die ursprüngliche Frist für dieses Jahr war Februar 2025, wurde jedoch bis September verlängert, nachdem nur 13 der 195 Vertragsparteien ihre Pläne rechtzeitig eingereicht hatten. Die Verspätung – oder gar das völlige Ausbleiben – von Einreichungen kommt zu einer Zeit, in der ein „Quantensprung in den Ambitionen” notwendig ist, um das 1,5-Grad-Ziel von Paris zu erreichen. Nur wenige Tage vor der COP30 veröffentlichte die UNFCCC ihren NDC-Synthesebericht für 2025 für 64 neue NDCs, die von Vertragsparteien zwischen Januar 2024 und Ende September 2025 eingereicht wurden, jedoch nur 30 Prozent der globalen Emissionen im Jahr 2019 abdecken. Stattdessen haben Länder, die immer noch 64 Prozent der weltweiten Emissionen verursachen, darunter auch die Europäische Union, noch keine neuen NDCs offiziell eingereicht und sind daher nicht in dieser Analyse berücksichtigt. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit, die Umsetzung zu beschleunigen und „das Tempo zu erhöhen”, um die Ambitionslücke zu schließen. Dabei ist die Klimafinanzierung nach wie vor der Schlüssel zur Erreichung der Ambitionen, da viele der NDCs aus dem Globalen Süden ihre ambitioniertesten Klimaziele von der Bereitstellung von Klimafinanzierungshilfen abhängig machen.
Die USA sind tatsächlich eines der wenigen Länder, die ihr NDC rechtzeitig vorgelegt haben, obwohl es unter der Trump-Regierung nicht das Papier wert sind, auf dem es geschrieben steht. Das 2024 vor dem Ausscheiden von Präsident Biden aus dem Amt veröffentlichte Emissionsreduktionsziel für 2035 wurde auf 61 bis 66 Prozent unter dem Niveau von 2005 festgelegt. Dieses Ziel sollte durch Maßnahmen und Aktionen erreicht werden, die durch das Bipartisan Infrastructure Law und den Inflation Reduction Act der USA unterstützt wurden. Die Gesetzgebung stellte die finanziellen Mittel und den regulatorischen Rahmen für den Aufbau einer „neuen sauberen Energiewirtschaft” bereit. Obwohl das Ziel unter den wissenschaftlichen Empfehlungen für das Land lag, war es ein Schritt nach vorne.
Klimaschutz im In- und Ausland untergraben
Die Trump-Regierung beteiligt sich derzeit nicht nur nicht aktiv am Klimaregime und hält sich nicht an die Klimaschutzverpflichtungen ihrer Vorgänger, sondern unternimmt auch alles in ihrer Macht Stehende, um außerhalb der UNFCCC und des Pariser Abkommens die globalen kollektiven Klimaziele sowohl im Inland als auch international zu untergraben. Laut dem Weißen Haus besteht Trumps übergeordnetes Ziel darin, „die Energiedominanz Amerikas wiederherzustellen und die Energieunabhängigkeit zu gewährleisten”, die er nicht durch „vage Klimaziele” gefährden will. Obwohl die USA bereits weltweit der größte Produzent von Rohöl und fossilem Gas sind, sollen unter Präsident Trump weitere Bohrungen und Explorationen beschleunigt werden, auch in ehemals geschützten Naturschutzgebieten. Infolgedessen hat er Angriffe sowohl auf die nationale Klimapolitik als auch auf das internationale Klimaregime gestartet. Neben der Aushöhlung des Inflation Reduction Act des ehemaligen Präsidenten Biden und der faktischen Unerreichbarkeit der jüngsten NDC-Ziele der USA durch die Verabschiedung des One Big Beautiful Bill Act hat Trump in diesem Jahr auch Schlagzeilen gemacht, weil er andere Länder durch seine Handels- und Zollpolitik dazu gedrängt hat, ihre eigenen Klimaziele aufzuweichen.
Die meisten Handelsabkommen, die seit der Einführung länderspezifischer Gegenzölle durch Trump abgeschlossen wurden, enthalten eine Vereinbarung zum Kauf von US-Öl und -Gas. Südkorea und die Europäische Union etwa haben sich bereit erklärt, für Hunderte Milliarden Dollar fossile Brennstoffe aus den USA zu kaufen, was im Widerspruch zu ihren eigenen Klimaplänen und auch zu den Vorgaben des Artikel 2.1.c des Pariser Abkommens steht, der alle Vertragsparteien dazu auffordert, ihre gesamten Finanzströme an den Klimazielen auszurichten. Die Trump-Regierung hat auch andere Länder davon abgehalten, neue internationale Abkommen zu unterzeichnen, die Klimaschutzmaßnahmen und -ziele unterstützen würden. Im April entwarf die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) der Vereinten Nationen ihr Net-Zero-Rahmenwerk, das Gebühren für Schiffe vorsieht, die gegen globale Emissionsstandards verstoßen. Die USA zogen sich aus den Verhandlungen zurück, die zu diesem Abkommen führten, warnten jedoch Monate später durch ihre Minister für Außenpolitik, Energie und Handel, dass die USA die Verabschiedung des Rahmenwerks bekämpfen würden, und forderten die anderen IMO-Mitglieder auf, sich ihrer Ablehnung anzuschließen. Die USA zogen auch ihre Unterstützung für das UN-Abkommen zur Plastikverschmutzung vor den jüngsten Gesprächen im August zurück.
Es gibt moralische und rechtliche Konsequenzen
Mit diesen und anderen Maßnahmen hat sich die USA unter Donald Trump von einem selbsternannten und in der Eigenwahrnehmung propagierten ehemaligen Vorreiter in den Klimaverhandlungen und einer stabilisierenden Kraft für das internationale Klimaregime zu einem Klimaparia gewandelt, der kollektive Klimaschutzmaßnahmen untergräbt. Die vorsätzliche Aufkündigung zuvor eingegangener Verpflichtungen entbindet die USA jedoch nicht von ihren rechtlichen Verpflichtungen. Ebenso wenig entbindet sie den Rest der Welt, insbesondere die reichen Länder des Globalen Nordens, davon, die Klimaziele voranzubringen. Mehr denn je braucht die UNFCCC zum 10. Jahrestag des Pariser Abkommens eine Koalition der Willigen, um zu zeigen, dass das multilaterale Klimaregime widerstandsfähig ist.
Dieser Punkt wurde im Juli 2025 in einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (ICJ), dem höchsten internationalen Gericht, bekräftigt: Alle Staaten sind gemäß den internationalen Menschenrechtsgesetzen und internationalen Umweltabkommen, einschließlich der UNFCCC und des Pariser Abkommens, rechtlich verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Klima zu schützen und eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Grundlage für die Wahrnehmung der Menschenrechte und die Generationengerechtigkeit zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen gelten für alle Staaten, unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien von Klimaabkommen sind oder nicht. Der Gerichtshof stellte außerdem klar und bestätigte die fortbestehende Verpflichtung der Industrieländer, den Ländern des Globalen Südens finanzielle Unterstützung für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zu gewähren, „in einer Weise und in einer Höhe, die die Erreichung“ des Ziels des Pariser Abkommens, die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, ermöglicht. Dies ist eine eindringliche Erinnerung daran, dass, obwohl Klimaschäden von mehreren Staaten und Akteuren verursacht werden, jeder Staat dennoch individuell für seinen Beitrag – oder im Falle der Klimafinanzierung – für sein Versäumnis, einen Beitrag zu leisten, verantwortlich gemacht werden kann und muss.
Zwar sehen das UNFCCC und das Pariser Abkommen keine Durchsetzungsmaßnahmen bei Nichteinhaltung vor, doch wird der rechtliche, wissenschaftliche und moralische Druck auf die USA weiter zunehmen. Dazu gehören letztlich auch Klimaklagen, denn das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs öffnet die Tür auch dafür, Wiedergutmachungen von Staaten wie den USA zu verlangen, die ihre Klimaverpflichtungen ignorieren.